Verfasst von: °°Tiffy°° | März 6, 2008

Aufreger des Tages 2

Auch wenn ich jetzt einigen hier tierisch auf die Füße trete muss ich mich doch mal auslassen über die Ungerechtigkeit des Tages!

Wir erinnern uns : Nach einer feucht fröhlichen Partynacht waren Alemannia Kicker Ebbers und der damalige Stürmer Schlaudraff unterwegs zum Training. Auf regennasser Fahrbahn kam der Porsche Ebbers der auch hinter dem Steuer saß, von der Fahrbhn auf der A44 ab und schleuderte gegen die Leitplanken. Die Polizei stellte damals nach einem Bluttest bei Ebbers einen Alkoholgehalt von 0,57 Promille fest.

Gesetzlich ist festgelegt, wenn der Wert twischen 0,3 und 0,8 liegt wird kein Strafverfahren eingeleitet sondern eine Ordnungswidrikeit eingeleitet. Nun bekam Ebbers ein Bußgeld in Höhe von 250 € und einen Monat Fahrverbot.

Da Ebbers in Essen wohnt hielt er den Monat Fahrverbot für zu hart und schaltete seinen Anwalt ein. Dieser regte den Richter  des Jülicher Amtsgerichtes Helmut Wittkemper an, das Fahrverbot zu streichen und die Geldbuße drastisch zu erhöhren.

Nun muss Ebbers 900 € Busgeld zahlen und hat kein Fahrverbot!  c001.gif

Der Richter betonte zwar das Gericht könne niemanden aufgrund seiner Stellung in der Gesellschaft bevorzugen, kam aber dem Antrag nach!

So und nun seid ihr dran, ist das nicht eine bodenlose Frechheit? Was hindert den Ebbers daran mit der Bahn zu fahren, oder die Alemannia daran seinen “Star” abzuholen? Geld tut denen doch nicht weh, wie blauäugig ist der Richter denn?   a030.gif

Hier wird also der “einfache” Bürger als doof verkauft, solchen Menschen muss man doch zeigen das sie gerade aufgrund ihrer “Berühmtheit” keine Narrenfreiheit haben! Wo kommen wir denn da hin wenn das Schule macht? Der normale Arbeiter muss bluten und gucken wie er seinen Arbeitsplatz erreicht und den hohen Herren wird eine Extra-Wurst gebraten? Alleine wegen des unverschämten Antrages hätte ich das Fahrverbot verdoppelt und dem Bußgeld noch eine “0″ drangehangen. c013.gif

Ich habe fertig!


Antworten

  1. Interessanter Sachverhalt!

    Ich habe am gleichen Tag, beim gleichen Richter eine Verhandlung gehabt, weil ich aus Unachtsamkeit einmal zu schnell auf einer Landstraße mit 70-Zone unterwegs war. Ich habe niemanden behindert, gefährdet und auch keinen Unfall verursacht. Ich hatte auch nicht getrunken.

    Ich habe durch meinen Anwalt einen Antrag auf aussetzung des Fahrverbots mit einer Erhöhung des Bußgeldes gestellt, da ich eine neue Arbeitsstelle habe und von meinem Wohnort aus am Tag nur ein Bus fährt. Dieser Antrag wurde am Verhandlungstag von Richter Wittkemper abgelehnt. Leider habe ich keine Frau, keine Kinder und auch sonst niemanden, der mich zur Arbeit fahren kann. Auch verdiene ich nicht soviel, daß ich mir für 4 Wochen einen Chauffeur leisten könnte.

    Die Aussage von Richter Wittkemper war, daß eine Bestrafung mit unanehmlichkeiten verbunden ist. In meinem Fall kann das bedeuten, daß ich Arbeitslos werde.

    Hauptsache ist Herr Ebbers kann weiterhin Fußball spielen.

    Ich bedanke mich hiermit bei Herrn Richter Wittkemper für sein Urteil im Namen des Volkes.


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