Aachen.
Der für Samstag angekündigte Neonazi-Aufmarsch in Aachen hat auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigt. Deren Richter entschieden am Abend, dass rechtsextreme Kameradschaften unter dem Motto «Gegen einseitige Vergangenheitsbewältigung! Gedenkt der deutschen Opfer» am Vortag des 70. Jahrestags der Reichspogromnacht durch Aachen marschieren dürfen. Quelle AN
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Verfasst von: °°Tiffy°° | November 7, 2008
Jetzt dürfen die NeoNazis doch!
Veröffentlicht in Allgemein, Polizeifunk, Veranstaltungen, Über-Regional | Schlagworte: Aachen, innenstadt, neoNazis, demo, marschieren, reichspogromnacht, bundesverfassungsgericht, rechtsextreme, kameradschaft, vergangenheitsbewältigung, deutsche opfer


Boah, das ist ja wirklich einfach nur schrecklich
Von: rotegraefin am November 8, 2008
um 2:12
Ja, besser fern bleiben. – Aber das ist nun mal die Kehrseite der Demokratie. Daß man auch diejenigen zu Wort kommen lassen muß – so lange sich kein Strafbestand ergibt – die uns wieder und immer wieder an die braune Vergangenheit dieses Landes erinnern. Und auch daran gemahnen, daß so etwas nie wieder vorkommen darf!
Von: freidenkerin am November 20, 2008
um 4:54
Wir müssen die Gründe für den Hass beseitigen.
Hass entsteht meist aus Angst und Wut. Angst davor nichts mehr aus seinem Leben machen zu können außer sich in eine starke und Menschenverachtende Position zu begeben.
Von: rotegraefin am November 20, 2008
um 8:03